Krankenkassen-Check · §20-Prävention
Ihr Gesundheitskurs —
von der Krankenkasse bezahlt.
Zertifizierte Online-Kurse nach §20 SGB V. Sie gehen mit 99 € in Vorkasse, Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet meist 75–100 € zurück — bis zu 2× pro Jahr.
* Richtwerte, ohne Gewähr — einige Kassen erstatten bis 100 €, dann bleibt Ihnen 0 €.
Krankenkassen-Check
Ihre Kasse zahlt —
Sie werden gesünder.
Alle gesetzlichen Krankenkassen fördern §20-Präventionskurse. Finden Sie heraus, wie viel Ihre Kasse erstattet.
Keine Genehmigung nötig
Einfach anmelden, absolvieren und Zertifikat einreichen.
75–100 % Erstattung
Die meisten gesetzlichen Kassen erstatten mindestens 75 %.
2 Kurse pro Jahr
Sie können jährlich bis zu zwei Kurse fördern lassen.
Meine Kasse finden
Geben Sie den Namen Ihrer Krankenkasse ein:
Kasse nicht gefunden? Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach — alle gesetzlichen Kassen sind grundsätzlich förderberechtigt.
Hinweis: Alle Angaben zu Erstattungshöhen sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern. Eine verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich Ihre Krankenkasse. Stand: laufend aktualisiert.
So einfach geht's
In 3 Schritten zum geförderten Kurs
Präventionskurse nach §20 SGB V sind gesetzlich anerkannt und förderungsfähig. Alle gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich.
Kurs wählen
Entdecken Sie Ihren passenden Kurs aus 7 zertifizierten §20-Präventionskursen — für Rücken, Laufen, Ernährung, Knie, Knochen, Entspannung und mehr.
Kurse ansehenKrankenkasse prüfen
Suchen Sie Ihre Krankenkasse in unserem Tool — und sehen Sie sofort, wie viel sie erstattet. Die meisten gesetzlichen Kassen zahlen 75–100 € pro Kurs zurück (Richtwerte).
KK-CheckerStarten & Zertifikat
Melden Sie sich über unseren Partner-Link an, absolvieren Sie den Kurs vollständig — und reichen Sie das Zertifikat bei Ihrer Kasse ein. Sie bekommen den Großteil zurück.
Jetzt anmeldenKeine Vorab-Genehmigung nötig. Sie melden sich direkt an, absolvieren den Kurs und reichen das Teilnahmezertifikat bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel wird der Betrag innerhalb weniger Wochen erstattet.
Klingt zu schön?
Es ist kein Trick — es ist Gesetz.
Gesundheitsförderung ist in §20 SGB V gesetzlich verankert. Ihre Kasse ist verpflichtet, zertifizierte Präventionskurse zu bezuschussen. Wir vermitteln Ihnen die passenden — mehr nicht.
Gesetzlich verankert
§20 SGB V verpflichtet gesetzliche Krankenkassen zur Förderung anerkannter Präventionskurse.
ZPP-geprüft
Jeder Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert — Voraussetzung für die Erstattung.
Ohne Bürokratie
Keine Genehmigung im Voraus. Anmelden, absolvieren, Zertifikat einreichen, Geld zurück.
Eine echte Praxis steht dahinter. gesundvorsprung wird von Ihr Physio – Praxis für Physiotherapie (Inhaber Pascal Weller) betrieben. Anmeldung, Zahlung und Zertifikat laufen direkt beim zertifizierten Kursanbieter — für Sie ohne Mehrkosten.
Worum es wirklich geht
Sie suchen keinen Kurs.
Sie suchen ein Ergebnis.
„Übungen" sind nur das Mittel. Das hier bekommen Sie im Alltag zurück:
„Wieder mit den Enkeln auf dem Boden spielen — ohne es zwei Tage lang zu büßen."
„Die Treppe nehmen, ohne an den nächsten Sturz zu denken."
„Abends abschalten — statt um drei Uhr wach zu liegen und zu grübeln."
„Das Nachmittagstief loswerden — ohne Diät-Frust."
„Wieder Treppen statt Aufzug. Wandern, ohne dass das Knie zwickt."
„Wieder außer Atem kommen — weil Sie wollen, nicht weil Sie müssen."
FAQ
Bevor Sie
fragen.
Die häufigsten Fragen rund um Erstattung und Ablauf. Noch etwas offen? Schreiben Sie uns.
10 Sekunden. Dann wissen Sie, was Ihre Kasse zahlt.
Suchen Sie Ihre Krankenkasse, sehen Sie Ihre Erstattung, wählen Sie Ihren Kurs. Den Rest erledigen Sie, wenn es für Sie passt.
Erstattungshöhen sind unverbindlich und kassenabhängig. Verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich Ihre Krankenkasse.