Wussten Sie, dass Sie als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf staatlich geförderte Präventionskurse haben? Laut §20 SGB V müssen alle gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Maßnahmen fördern — doch nur ein Bruchteil der Versicherten nutzt diesen Anspruch.
In diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bis zu 100 % der Kurskosten zurückbekommen.
Was sind §20-Präventionskurse?
§20 SGB V (Sozialgesetzbuch V) verpflichtet gesetzliche Krankenkassen dazu, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu unterstützen. Diese Kurse müssen:
- Zertifiziert sein — durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
- Inhaltlich den Anforderungen des GKV-Leitfadens zur Prävention entsprechen
- Angeleitet werden von qualifizierten Kursleitern
Die wichtigsten anerkannten Bereiche:
- Bewegungsförderung (Rücken, Ausdauer, Kraft, Koordination)
- Ernährung (Gewichtsmanagement, gesunde Ernährung)
- Stressbewältigung (Entspannung, Achtsamkeit, Burnout-Prävention)
- Suchtprävention
Wie viel zahlt Ihre Krankenkasse?
Die Erstattungshöhe variiert:
| Kassentyp | Typische Erstattung | Max. pro Kurs |
|---|---|---|
| Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK) | 80–100 % | 75–100 € |
| AOK | 75–100 % | 75 € |
| BKK | 80–100 % | 75–100 € |
| IKK | 80–100 % | 75–80 € |
Wichtig: Die meisten Kassen fördern 2 Kurse pro Kalenderjahr. Einige bieten Bonusprogramme, die noch mehr abdecken.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Erstattung
Schritt 1: Zertifizierten Kurs wählen
Wählen Sie einen Kurs, der von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist. Alle Kurse auf gesundvorsprung.de sind §20 SGB V zertifiziert.
Schritt 2: Kurs anmelden und bezahlen
Melden Sie sich über den Kurslink an und bezahlen Sie den Betrag (99 €). Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.
Schritt 3: Kurs vollständig absolvieren
Absolvieren Sie alle Kurseinheiten. Nur bei vollständiger Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat.
Schritt 4: Zertifikat erhalten
Nach Abschluss erhalten Sie ein offizielles Teilnahmezertifikat mit:
- Kursname und ZPP-Anerkennungsnummer
- Kursdaten und -umfang
- Ihr Name und Teilnahmedatum
Schritt 5: Antrag bei der Krankenkasse stellen
Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Teilnahmezertifikat (Kopie)
- Zahlungsbeleg (Rechnung oder Kontoauszug)
- Antrag auf Kostenerstattung (bei einigen Kassen notwendig)
Einreichungswege:
- App oder Online-Portal Ihrer Kasse (schnellste Option)
- Per Post
- Persönlich in der Filiale
Schritt 6: Erstattung erhalten
Die meisten Kassen überweisen den Betrag innerhalb von 2–6 Wochen auf Ihr Konto.
Häufige Fehler vermeiden
✗ Kurs nicht vollständig absolviert → Kein Zertifikat möglich, keine Erstattung
✗ Nicht-zertifizierten Kurs gewählt → Kasse lehnt Erstattung ab
✗ Belege nicht aufbewahrt → Antrag ohne Nachweise unvollständig
✗ Zu spät gestellt → Manche Kassen haben Fristen (meist 6–12 Monate)
Bonus: Zweimal pro Jahr nutzen
Vergessen Sie nicht: Sie können bis zu 2 Präventionskurse pro Kalenderjahr von Ihrer Kasse fördern lassen. Kombinieren Sie zum Beispiel einen Rückenkurs mit einem Ernährungskurs — und sparen Sie dabei bis zu 200 €.
Bereit, loszulegen? Wählen Sie jetzt Ihren Kurs und legen Sie sich die Erstattung von Anfang an als Ziel fest.