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§20-Präventionskurse: So bekommen Sie das Geld von der Krankenkasse zurück

Sie haben Anspruch auf geförderte Präventionskurse — aber kaum jemand weiß wie. Wir erklären, welche Kurse anerkannt sind, wie viel Sie bekommen und wie der Antrag läuft.

Wussten Sie, dass Sie als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf staatlich geförderte Präventionskurse haben? Laut §20 SGB V müssen alle gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Maßnahmen fördern — doch nur ein Bruchteil der Versicherten nutzt diesen Anspruch.

In diesem Guide erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bis zu 100 % der Kurskosten zurückbekommen.

Was sind §20-Präventionskurse?

§20 SGB V (Sozialgesetzbuch V) verpflichtet gesetzliche Krankenkassen dazu, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention zu unterstützen. Diese Kurse müssen:

  1. Zertifiziert sein — durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
  2. Inhaltlich den Anforderungen des GKV-Leitfadens zur Prävention entsprechen
  3. Angeleitet werden von qualifizierten Kursleitern

Die wichtigsten anerkannten Bereiche:

  • Bewegungsförderung (Rücken, Ausdauer, Kraft, Koordination)
  • Ernährung (Gewichtsmanagement, gesunde Ernährung)
  • Stressbewältigung (Entspannung, Achtsamkeit, Burnout-Prävention)
  • Suchtprävention

Wie viel zahlt Ihre Krankenkasse?

Die Erstattungshöhe variiert:

KassentypTypische ErstattungMax. pro Kurs
Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK)80–100 %75–100 €
AOK75–100 %75 €
BKK80–100 %75–100 €
IKK80–100 %75–80 €

Wichtig: Die meisten Kassen fördern 2 Kurse pro Kalenderjahr. Einige bieten Bonusprogramme, die noch mehr abdecken.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Erstattung

Schritt 1: Zertifizierten Kurs wählen

Wählen Sie einen Kurs, der von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt ist. Alle Kurse auf gesundvorsprung.de sind §20 SGB V zertifiziert.

Schritt 2: Kurs anmelden und bezahlen

Melden Sie sich über den Kurslink an und bezahlen Sie den Betrag (99 €). Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.

Schritt 3: Kurs vollständig absolvieren

Absolvieren Sie alle Kurseinheiten. Nur bei vollständiger Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat.

Schritt 4: Zertifikat erhalten

Nach Abschluss erhalten Sie ein offizielles Teilnahmezertifikat mit:

  • Kursname und ZPP-Anerkennungsnummer
  • Kursdaten und -umfang
  • Ihr Name und Teilnahmedatum

Schritt 5: Antrag bei der Krankenkasse stellen

Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Teilnahmezertifikat (Kopie)
  • Zahlungsbeleg (Rechnung oder Kontoauszug)
  • Antrag auf Kostenerstattung (bei einigen Kassen notwendig)

Einreichungswege:

  • App oder Online-Portal Ihrer Kasse (schnellste Option)
  • Per Post
  • Persönlich in der Filiale

Schritt 6: Erstattung erhalten

Die meisten Kassen überweisen den Betrag innerhalb von 2–6 Wochen auf Ihr Konto.

Häufige Fehler vermeiden

Kurs nicht vollständig absolviert → Kein Zertifikat möglich, keine Erstattung

Nicht-zertifizierten Kurs gewählt → Kasse lehnt Erstattung ab

Belege nicht aufbewahrt → Antrag ohne Nachweise unvollständig

Zu spät gestellt → Manche Kassen haben Fristen (meist 6–12 Monate)

Bonus: Zweimal pro Jahr nutzen

Vergessen Sie nicht: Sie können bis zu 2 Präventionskurse pro Kalenderjahr von Ihrer Kasse fördern lassen. Kombinieren Sie zum Beispiel einen Rückenkurs mit einem Ernährungskurs — und sparen Sie dabei bis zu 200 €.

Bereit, loszulegen? Wählen Sie jetzt Ihren Kurs und legen Sie sich die Erstattung von Anfang an als Ziel fest.

Häufige Fragen

Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind grundsätzlich verpflichtet, §20-Präventionskurse zu fördern. Die genauen Erstattungsbeträge variieren je nach Kasse.
Die meisten Kassen akzeptieren Anträge bis zu 12 Monate nach Kursabschluss. Einige haben kürzere Fristen — informieren Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.
Bei Ablehnung sollten Sie zunächst nachfragen, ob der Kurs die Fördervoraussetzungen erfüllt. Alle ZPP-zertifizierten Kurse sollten grundsätzlich anerkannt werden. Bei Bedarf können Sie Widerspruch einlegen.
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gesundvorsprung Redaktion

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